E-Sport: Neues Prüffeld für die Finanzverwaltung

Glaubt man einschlägigen Brancheninformationen, gibt es in Deutschland über 4 Millionen Menschen, die Videospiele in Ligen und auf Events spielen, also den so genannten E-Sport betreiben. Die Spieler, auch als E-Gamer bezeichnet, können bei Turnieren hohe Preisgelder erzielen. Es wird insoweit bereits von Einkommens-Millionären berichtet. Kein Wunder also, dass sich auch der Fiskus für die Einkünfte interessiert.

Zudem werden in Vereinen E-Sport-Abteilungen gegründet. Selbst Fußballclubs wie der FC Schalke 04 haben eine eigene E-Sport-Abteilung gegründet. Das Thema „E-Sport“ bleibt auch der Finanzverwaltung nicht verborgen. Und so ist damit zu rechnen, dass nun einige E-Gamer – und vor allem auch Vereinspräsidenten – mit unangenehmen Fragen der Finanzverwaltung rechnen müssen.

Aktuell sondiert die Finanzverwaltung verstärkt die „E-Gamer-Branche“. Ins Visier genommen werden Vereine, insbesondere in der Fußballbranche mit eigenen E-Sport-Abteilungen, Veranstalter von Gamer-Events und auch Einzelpersonen. Zum einen werden bundesweit Erkenntnisse zu der Branche gesammelt, zum anderen soll näher geschaut werden, ob Vereine, Veranstalter und Spieler ihren steuerlichen Verpflichtungen auch tatsächlich nachgekommen sind.

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Alle E-Gamer, die schon einmal ein Preisgeld gewonnen haben, sollten unbedingt prüfen (lassen), ob und inwieweit sie ihre Einnahmen nun versteuern müssen. Auch sollten sie eventuelle Ausgaben auflisten und Belege (z.B. für Startgelder, Fahrt- und Übernachtungskosten) sorgfältig aufbewahren.

Vereinspräsidenten müssen prüfen, ob ihre E-Gamer möglicherweise lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind und Veranstalter müssen gegebenenfalls beachten, dass Quellensteuer nach § 50a EStG fällig wird.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Vorstände von Vereinen plötzlich – vollkommen ahnungslos – für Steuernachzahlungen des Vereins mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Jeden-falls wird das Thema „E-Gaming“ steuerlich eine neue Dimension gewinnen.

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