Steuerverzinsung: Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat in Planung
Ein Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich (6 Prozent jährlich) für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ist verfassungswidrig. Korrigiert werden muss der Zinssatz ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17). Nunmehr sind die ersten Pläne zur neuen Steuerverzinsung bekannt geworden (Referentenentwurf des BMF vom 14.2.2021).