BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe

BAföG: Höhere Sätze, höhere Einkommensgrenzen und neue Studienstarthilfe

Zum Start des Wintersemesters 2022/2023 wurde der BAföG-Höchstsatz von 861 Euro auf 934 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wurde der Freibetrag, bis zu dem Geförderte anrechnungsfrei Einkommen erzielen können, an die seit dem 1. Oktober 2022 geltende „Minijobgrenze“ von 520 Euro (2024: 538 Euro) im Monat angepasst („27. BAföG-Änderungsgesetz“ vom 15.7.2022).

Hochwasserschäden: Bayern und Baden-Württemberg reagieren

Hochwasserschäden: Bayern und Baden-Württemberg reagieren

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom Ende Mai 2024 bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns und Baden-Württembergs beträchtliche Hochwasserschäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Finanzministerien beider Länder kommen deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzen den so genannten Katastrophenerlass in Kraft.

Verschuldung: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024

Verschuldung: Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2024

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldnern auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens Geld für das existenziell Notwendige wie Essen, Kleidung und Wohnen bleibt. Und dass sie ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.

Kontenabrufe: Heimliche Kontenspionage sprunghaft angestiegen

Kontenabrufe: Heimliche Kontenspionage sprunghaft angestiegen

Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und sogar auch die Banken nichts. Nicht ersichtlich sind jedoch Kontenstände und Kontenbewegungen. Dafür muss gezielt bei den betreffenden Banken nachgefragt werden.

Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend

Unterhaltsleistungen: Vermögensfreibetrag immer noch ausreichend

Unterhaltsleistungen für bedürftige Angehöriger, die Ihnen gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind und für die niemand Anspruch auf Kindergeld hat, sind als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art gemäß § 33a Abs. 1 EStG absetzbar bis zum Unterhaltshöchstbetrag. Dieser entspricht dem steuerlichen Grundfreibetrag. Im Jahre 2024 beträgt er 11.604 Euro, wobei eine rückwirkende Erhöhung auf 11.784 Euro geplant ist.

Pfingst-Hochwasser 2024 im Saarland: Steuererleichterungen mittels Katastrophenerlass

Pfingst-Hochwasser 2024 im Saarland: Steuererleichterungen mittels Katastrophenerlass

Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit vom 17. bis 22. Mai 2024 sind in weiten Teilen des Saarlandes beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Das Finanzministerium des Saarlandes kommt deshalb den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen und setzt den sogenannten Katastrophenerlass in Kraft.

BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand

BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand

Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Oftmals streiten sich Leiharbeitnehmer mit dem Finanzamt darum, ob sie ihre Fahrten zur jeweiligen Arbeitsstelle nach Dienstreisegrundsätzen oder lediglich mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen können.

Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024

Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).

Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist?

Gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO). Der Verspätungszuschlag wird grundsätzlich im Rahmen Ihres Steuerbescheids festgesetzt und muss zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlt werden. Er beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent des fälligen Steuerbetrages, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.

Einkommensteuererklärung 2024: Neue Regelungen für Rentner und Nicht-Arbeitnehmer

Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).

Vorläufig keine Zwangsverrentung für Bezieher von Bürgergeld

Das Bürgergeld wird seit 2023 – wie zuvor das Arbeitslosengeld II – in den meisten Fällen bis zum regulären Rentenalter gezahlt. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die Anspruch haben auf eine abschlagsfreie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ (nach 45 Versicherungsjahren) oder eine abschlagfreie „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“.