Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2022 die Renten wieder überprüft, um die Rentner an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teilhaben zu lassen. Grundsätzlich sind die Renten an die Lohnentwicklung im Vorjahr gekoppelt. 2022 gibt es mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“) eine kräftige Rentenanpassung.
Aktuell gibt es zum 1. Juli 2022 eine kräftige Rentenerhöhung, weil die Löhne im Jahre 2021 gegenüber dem ersten Pandemiejahr 2020 wieder gestiegen sind. Im Westen beträgt die Rentenerhöhung 5,35 Prozent, im Osten 6,12 Prozent. Der Rentenwert steigt also von 34,19 EUR auf 36,02 EUR (West) und von 33,47 EUR auf 35,52 EUR (Ost). In dieser starken Rentenerhöhung ist die Wiedereinführung des sog. Nachholfaktors bereits berücksichtigt. („Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz„)
- Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 5,8 Prozent in den alten Ländern und rund 5,3 Prozent in den neuen Ländern. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Diese hat in diesem Jahr eine deutlich positive Wirkung, weil auch für Zeiten der Kurzarbeit Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden.
- Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,76 Prozentpunkten positiv auf die Rentenanpassung aus. Davon entfallen etwa 0,6 Prozentpunkte auf die gesetzliche Neureglung, die die überzeichnete Dämpfungswirkung des Jahres 2021 kompensiert.
- Mit einer Niveauschutzklausel wird sichergestellt, dass in der Zeit bis zum 1. Juli 2025 das Rentenniveau von 48 Prozent nicht unterschritten wird. Das Rentenniveau beträgt nach der berechneten Rentenanpassung 48,14 Prozent. Damit wird das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten.
- Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die Angleichungsschritte an das West-Niveau relevant. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit entsprechend der gesetzlichen Angleichungsstufe auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 97,9 Prozent). Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. Das sog. Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz garantiert den Ruheständlern in den neuen Ländern, dass ihre Renten noch bis 2024 jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte stärker steigen als die der West-Rentner.
Was ist mit dem Nachholfaktor?
Der Nachholfaktor wird wieder aktiviert. Das sorgt dafür, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des Jahres 2021 mit der Rentenerhöhung 2022 verrechnet wird und damit die Rentenanpassung der tatsächlichen Lohnentwicklung folgt. Da die Löhne der Beschäftigten im Jahre 2020 wegen der Corona-Pandemie, wegen höherer Arbeitslosigkeit und mehr Kurzarbeit geschrumpft waren, hätten die Renten 2021 eigentlich sinken müssen. Dies aber verhinderte die im Jahre 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie. Das bedeutet, dass die unterbliebene Rentenkürzung im Jahre 2021 mit der fälligen Rentenerhöhung 2022 verrechnet werden soll, obwohl im Jahre 2018 die Streichung des Nachholfaktors beschlossen worden war. Mit dem Nachholfaktor ist untrennbar der Name Scholz verbunden.
- Rentengarantie ab 2009 eingeführt: Als Wahlgeschenk an 20 Millionen Rentner wurde im Jahre 2009 unter dem damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz die Rentengarantie ins Gesetz geschrieben: Rentenkürzungen wer-den jetzt auch bei negativer Lohnentwicklung ausgeschlossen. Der bisherige aktuelle Rentenwert vermindert sich nicht, falls der nach Rentenformel errechnet Rentenwert doch einmal niedriger sein sollte (§ 68a Abs. 1 Satz 1 und § 255e Abs. 5 SGB VI).
- Nachholfaktor ab 2018 abgeschafft: Im Gegenzug zur Rentengarantie sollte der „Nachholfaktor“ nach einer verhinderten Rentenkürzung dafür sorgen, dass dieser Effekt ausgeglichen wird und bei wieder steigenden Löhnen die Renten weniger stark steigen. Aber im Jahre 2018 hatte die schwarz-rote Koalition den Nachholfaktor unter dem Vizekanzler Scholz bis Juni 2026 ausgesetzt.
- Nachholfaktor ab 2022 wieder aktiviert: Mit dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“ wird der Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor der Rentenanpassung im Juli wieder aktiviert.
Fazit: Olaf Scholz hat als Arbeitsminister die Rentengarantie 2009 zugunsten der Rentner eingeführt, als Vizekanzler den Nachholfaktor 2018 zugunsten der Rentner abgeschafft und wird als Bundeskanzler den Nachholfaktor zulasten der Rentner rechtzeitig vor der Rentenerhöhung 2022 wieder aktivieren.