Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2020

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2020 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Bei den Sozialabgaben steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Aufgrund der erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit einem Gehalt ab 4.687,50 Euro und noch mehr bei einem Gehalt ab 6.900 Euro.

 

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.

Es gibt zwei unterschiedliche Werte:

  • Einen für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung,
  • einen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze muss nicht mit der Versicherungspflichtgrenze übereinstimmen. So liegt in Deutschland seit 2003 die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung wird jeweils in einem Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn bemessen. Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, wird der Versicherungsbeitrag höchstens von diesem Grenzbetrag erhoben. Vom Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze an bleiben die absoluten Beiträge zur jeweiligen Versicherung konstant, sodass der prozentuale Anteil am Bruttoeinkommen sinkt.

Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 26. November 2018, 11:45 UTC

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