Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
Stichtag: 31. Oktober 2022
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte sich dieses Jahr statt des 31. Juli 2022 den 31. Oktober 2022 für die Abgabe vormerken. Bis dahin haben Sie Zeit, Ihre Unterlagen für die Steuer 2021 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.
Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2020 nochmals vom 31.05.2022 auf den 31.08.2022. Für die Steuererklärung 2021 wurde der Termin auch schon auf den 31.08.2023 festgelegt.
Wer freiwillig abgibt, kann sich für die Steuererklärung wie gehabt bis zum 31.12.2025 Zeit nehmen.
Wegen Corona gelten geänderte Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen:
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | 31.10.2021 (31.05.2022) |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 31.10.2022 (31.08.2023) |
Für das Steuerjahr 2022 | 31.12.2026 | 30.09.2023 (31.07.2024) |
Für das Steuerjahr 2023 | 31.12.2027 | 31.08.2024 (31.05.2025 |
In unserem Blog finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Abgabefristen und Abgabepflichten:
- Steuererklärung: Wer muss pünktlich abgeben?
- Abgabefrist verpasst
- Fristverlängerung beantragen
- Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
- Verspätungszuschlag: Seit 2020 wird es teuer!
- Wer freiwillig abgibt, hat länger Zeit