Erstattungszinsen: Alle Einsprüche für Altjahre gelten als erledigt!
Im Juli 2021 hat sich das Bundesverfassungsgericht endlich zu der Entscheidung durchgerungen, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6,0 Prozent jährlich seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig ist! Die Regelung in § 233a und § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar (BVerfG-Urteile vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).