Bausparen: Keine Kontoführungsgebühr für Bausparverträge in der Ansparphase
Nach den Allgemeinen Bausparbedingungen erheben die Bausparkassen von ihren Kunden sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase – über Zinsen und Tilgung hinaus – eine Kontoführungsgebühr. Die Darlehensphase beginnt mit der ersten (Teil-) Auszahlung des Bauspardarlehens.