Schlagwort: Beitragsbemessungsgrenze

Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.

Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem gewissen Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und … Continue reading Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages »

Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021

Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (Sozialversicherung) sowie weitere wichtige Werte. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Eine Verordnung dazu hat das Bundeskabinett beschlossen.

Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2020

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2020 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Bei den Sozialabgaben steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2019

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2019 die Sozialabgaben in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,5 Prozentpunkte, während der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigt.