Schlagwort: BMF

Direktauszahlungsmechanismus: Schnelle Überweisungen staatlicher Leistungen

Direktauszahlungsmechanismus: Schnelle Überweisungen staatlicher Leistungen

In Krisensituationen wie Pandemien oder Naturkatastrophen muss der Staat schnell finanzielle Unterstützung leisten können. Doch bislang fehlt ein effizienter Direktauszahlungsmechanismus, da beispielsweise Kontoverbindungen der Betroffenen oft nicht vorliegen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um IBANs in der Identifikationsnummer-Datenbank (IdNr-Datenbank) zu speichern (§ 139b Abs. 3a AO). Dies ermöglicht künftig eine schnelle und missbrauchssichere Direktauszahlung öffentlicher Leistungen – sei es zur Krisenbewältigung … Continue reading Direktauszahlungsmechanismus: Schnelle Überweisungen staatlicher Leistungen »

Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei

Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei

Arbeitgeber konnten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Voraussetzung war, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch was passiert, wenn ab 2025 eine Lohnerhöhung folgt? Besteht die Gefahr, dass rückwirkend die Steuerfreiheit der Prämie entfällt? Eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt Entwarnung.

Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF

Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.

Spesen als Teil des Arbeitslohns sozialversicherungspflichtig

Arbeitnehmer, die auswärts tätig sind, dürfen je nach Abwesenheit eine Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen oder von ihrem Arbeitgeber steuerfrei als Spesen erstattet bekommen. Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit von der Tätigkeitsstätte und der Wohnung beträgt die Verpflegungspauschale 14 c, das heißt, bis zu diesem Betrag darf der Arbeitgeber die Mehraufwendungen für Verpflegung steuer- und prinzipiell auch sozialversicherungsfrei auszahlen.

Pflegebedürftige: Verbesserungen in der Pflegeversicherung

Mittels einer neuen Pflegereform werden ab Januar 2022 wieder einzelne Leistungen für Pflegebedürftige erhöht und Eigenanteile gesenkt. Zur Finanzierung wird ab 2022 ein Bundeszuschuss in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr eingeführt und der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben („Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ – GVWG“).