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BFH-Urteil: Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit bleibt steuerfrei

BFH-Urteil: Aufstockungsbetrag in der Altersteilzeit bleibt steuerfrei

Der Aufstockungsbetrag zur Altersteilzeit ist nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Doch was gilt, wenn die Zahlung erst nach Ende der Altersteilzeit erfolgt? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt für Klarheit.

Wie Bonuszahlungen der Krankenkasse zu berücksichtigen sind

Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 65a SGB V an und leisten dann Bonuszahlungen  in Form von Geldprämien. Die Krankenkassen können dabei selbst bestimmen, welche Leistungen prämiert werden, z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten usw.