Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, professionelle Zahnreinigungen, Behandlungen auf Privatrechnung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.