Schlagwort: Einspruch

Doppelbesteuerung von Renten: Steuerbescheide ergehen vorläufig…

Ende Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof seine beiden Urteile zur möglichen Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Die Klagen der betroffenen Rentner blieben allerdings erfolgslos. Der BFH hält eine Doppelbesteuerung nur in wenigen Einzelfällen für möglich. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält er für rechtens, also den begrenzten Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen im Erwerbsleben, verbunden mit der nur teilweisen Steuerbefreiung der Renten in der Auszahlungsphase.

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Im Jahre 2020 wurden 3,3 Millionen Einsprüche gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt – und meist mit gutem Recht! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen

Einen Monat lang haben Steuerzahler in Deutschland Zeit, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.

Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld zurückzahlen

Naturgemäß wird das Kindergeld auf ein Konto gezahlt, das der Familienkasse benannt wird. In guten Zeiten ist es den beiden Elternteilen regelmäßig gleichgültig, ob dieses Konto dem Vater oder der Mutter gehört oder ob beide darauf Zugriff haben. Denn das Kindergeld fließt ja letztendlich in die gemeinsame Kasse. Doch was geschieht, wenn die Familienkasse zu viel gezahltes Kindergeld zurückfordert und die Eltern zu diesem Zeitpunkt … Continue reading Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld zurückzahlen »

Steuerbescheide: Keine Änderung trotz falsch übermittelter Lohndaten

Die Finanzverwaltung darf rechtskräftige Steuerbescheide nur unter bestimmen Voraussetzungen ändern. Eine Möglichkeit ist die Berichtigung sogenannter offenbarer Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- oder Eingabefehler (§ 129 AO). Das sind rein mechanische Fehler, die – im Gegensatz zu Fehlern bei der rechtlichen Würdigung – korrigiert werden können. Doch die Würdigung, ob ein solcher mechanischer Fehler vorlag, ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung stets eine Wertungsfrage.