Schlagwort: elektronische Übermittlung

Ab 2025: 4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Aufgrund des neuen Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15.7.2024 verlängern sich die Postlaufzeiten. Bislang galt ein Steuerbescheid drei Tage nach dem Versand durch die Post als zugestellt. Künftig wird diese Frist auf vier Tage verlängert, was auch Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung hat.