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Fahrgemeinschaften: Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert

Angesichts extrem gestiegener Kraftstoffpreise erleben Fahrgemeinschaften ihre Renaissance. Wenn mehrere Personen in Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, spart jeder nicht nur Benzinkosten, sondern auch Steuern. Denn jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, wer fährt und wer bloß mitfährt.