Schlagwort: Fahrten zur Arbeit

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pendlerpauschale beträgt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – für die ersten 20 Entfernungskilometer – je 30 Cent.

Fahrten zur Arbeit: Was gilt bei mehreren Dienstverhältnissen?

Fahrten zur Arbeit, genau genommen zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte, dürfen mit 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer dürfen 35 Cent (Jahr 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) als Werbungskosten verrechnet werden. Nun hat manch Arbeitnehmer nicht nur ein einziges Arbeits- bzw. Dienstverhältnis, sondern zwei oder gar drei. Wie ist die Entfernungspauschale dann zu berücksichtigen?

Park and Ride: Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel

Aufgrund der hohen Spritpreise steigen derzeit viele Arbeitnehmer auf öffentliche Verkehrsmittel um oder machen Park and Ride. Doch nicht immer liegen die nächste Haltestelle oder der nächste Bahnhof unmittelbar vor der eigenen Haustür und so wird doch der Pkw benötigt, um zunächst zu Bus oder Bahn zu gelangen. Neudeutsch wird das als Park and Ride bezeichnet. Steuerlich wird es dann aufgrund eines seltsamen Geflechts von … Continue reading Park and Ride: Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel »