Schlagwort: Finanzverwaltung

AfA: Kürzere Nutzungsdauer für Wohngebäude ansetzen?

Auch wer einen Altbau erwirbt, den er zu Wohnzwecken vermieten möchte, darf üblicherweise nur 2 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes als Absetzungen für Abnutzung (AfA) geltend machen. Der Gesetzgeber unterstellt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Bei Wohngebäuden, die bereits vor 1925 fertiggestellt worden sind, werden 40 Jahre und ein AfA-Satz von 2,5 Prozent zugrunde gelegt.

E-Sport: Neues Prüffeld für die Finanzverwaltung

Glaubt man einschlägigen Brancheninformationen, gibt es in Deutschland über 4 Millionen Menschen, die Videospiele in Ligen und auf Events spielen, also den so genannten E-Sport betreiben. Die Spieler, auch als E-Gamer bezeichnet, können bei Turnieren hohe Preisgelder erzielen. Es wird insoweit bereits von Einkommens-Millionären berichtet. Kein Wunder also, dass sich auch der Fiskus für die Einkünfte interessiert.

Rangfolge bei Ehegatten und Lebenspartnern im Steuerformular

Im Steuerhauptformular gilt eine Rangfolge bezüglich der Steuerpflichtigen: Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist an erster Stelle grundsätzlich der Ehemann und an zweiter Stelle die Ehefrau einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Mann, sondern die Frau das Geld nach Hause bringt.

Umsatzsteuer: Warum nun auch bei Kleinbeträgen Voranmeldungen fällig werden

Sind Sie Anfang des Jahres von Ihrem Finanzamt aufgefordert worden, von nun an Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben, obwohl Sie nur ganz geringe Umsätze erzielt haben? Und obwohl Ihre umsatzsteuerliche Zahllast pro Jahr bislang weniger als 1.000 Euro betrug? Oder obwohl Sie eigentlich Kleinunternehmer sind? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft, denn so ergeht es derzeit tausenden kleinerer Unternehmer.

Steuerbescheide: Keine Änderung trotz falsch übermittelter Lohndaten

Die Finanzverwaltung darf rechtskräftige Steuerbescheide nur unter bestimmen Voraussetzungen ändern. Eine Möglichkeit ist die Berichtigung sogenannter offenbarer Unrichtigkeiten wie etwa Schreib-, Rechen- oder Eingabefehler (§ 129 AO). Das sind rein mechanische Fehler, die – im Gegensatz zu Fehlern bei der rechtlichen Würdigung – korrigiert werden können. Doch die Würdigung, ob ein solcher mechanischer Fehler vorlag, ist gerade im Zeitalter der Digitalisierung stets eine Wertungsfrage.

Finanzämter starten im März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2018

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können, wie in den Jahren zuvor, bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Dementsprechend starten die Finanzämter Anfang März 2019 mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2018.