Schlagwort: Förderantrag

Heizungsaustausch: Neue Förderungen für die Wärmewende

Am 29.12.2023 wurde die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (Richtlinie BEG-EM vom 21.12.2023). Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.2.2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für den Heizungsaustausch stellen.