Schlagwort: Fortbildung

Darlehenserlass beim Meister-BAföG ist steuerpflichtig

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) wirft Licht auf die steuerliche Behandlung von Darlehenserlassen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Erfahren Sie, wie ein Urteil über den Erlass von Darlehen bei beruflichen Fortbildungen die steuerliche Landschaft für Arbeitnehmer beeinflusst und welche Implikationen dies für zukünftige Fortbildungsmaßnahmen hat.

Meister-BAföG: Darlehenserlass ist keine Einnahme und steuerfrei

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird gefördert, wer sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet (sog. Meister-BAföG). Die Förderung umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, ferner zinsgünstige Darlehen.

Homeoffice-Pauschale auch während Elternzeit und Arbeitslosigkeit?

In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmer und Selbstständige, die zuhause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Aber geht das auch, wenn man in Elternzeit oder gerade arbeitslos ist.

Welche Kosten sind bei einer Bildungsmaßnahme absetzbar?

Kosten einer Aus- oder Fortbildung können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten oder nur begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sein. Ein wichtiger Posten sind die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten. Diesbezüglich gelten seit 2014 neue Regeln, wenn die Bildungsmaßnahme in Vollzeit absolviert wird.