FSJ: Kein Kindergeld bei Unterbrechung wegen Krankheit
Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ) oder bestimmte andere Freiwilligendienste, haben Eltern während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur diese Zeit, sondern auch die Übergangszeit davor und danach ist grundsätzlich durch Kindergeld begünstigt – vorausgesetzt, die Übergangszeit dauert nicht länger als vier volle Monate.