Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.