Schlagwort: Kapitalertragsteuer

Darlehens-Rückabwicklung: So vermeiden Sie Steuerfallen beim Nutzungsersatz

Darlehens-Rückabwicklung: So vermeiden Sie Steuerfallen beim Nutzungsersatz

Nutzungsersatz im Rahmen einer Darlehens-Rückabwicklung sorgt immer wieder für steuerliche Unsicherheiten bei betroffenen Darlehensnehmern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich klargestellt, dass Zahlungen von Banken als Nutzungsentschädigungen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führen. Trotzdem bleibt die Durchsetzung der Steuerfreiheit oft komplex, insbesondere wenn Kapitalertragsteuer bereits einbehalten wurde. Hier erfahren Sie, wie Sie als Betroffener rechtlich korrekt vorgehen, um eine eventuelle Erstattung der Kapitalertragsteuer zu beantragen und … Continue reading Darlehens-Rückabwicklung: So vermeiden Sie Steuerfallen beim Nutzungsersatz »

Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023

Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine sogenannte Vorabpauschale. Für diese gelten … Continue reading Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2023 »

Ehegattenübergreifender Verlustausgleich jetzt möglich

Nach derzeitiger Rechtslage können nicht ausgeglichene Verluste eines Ehegatten aus Kapitalvermögen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung nicht ehegattenübergreifend mit positiven Kapitalerträgen des anderen Ehegatten verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG). Ein Verlustausgleich ist also nicht möglich.

Abgeltungsteuer: Antrag auf Günstigerprüfung nachträglich stellen?

Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer von 25 % an der Quelle – der sogenannten Abgeltungsteuer – ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Damit könnten Sie es steuerlich bewenden lassen – was aber manchmal für Sie doch nachteilig sein kann. Sie können Ihre Kapitalerträge aber auch in die Einkommensteuerveranlagung einbeziehen und beantragen, diese dann zum individuellen Steuersatz zu versteuern.