„Zuhause im Glück“-Teilnehmer müssen Renovierung versteuern
Beim Fernsehformat „Zuhause im Glück“ werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Dabei überlässt der Eigentümer sein Haus für die Filmaufnahmen der Umbau- und Renovierungsarbeiten. Daneben verpflichtet er sich zu Interviews und zur Kamerabegleitung. Zudem räumt er der Produktionsgesellschaft umfassend die Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Hierfür erhält der Eigentümer zwar kein Geld, er braucht jedoch die Renovierungskosten nicht zu bezahlen.