Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2021
Ab 1. Januar 2021 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (Sozialversicherung) sowie weitere wichtige Werte. Sie werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst. Eine Verordnung dazu hat das Bundeskabinett beschlossen.