Schlagwort: Restaurantdienstleistungen

Umsatzsteuer: Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Seit dem 1.7.2021 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Getränke ist es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent geblieben. Diese Regelung – eingeführt mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ – wurde seitdem zweimal verlängert bis zum 31.12.2023 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).