Spenden: Mitgliedsbeiträge an Musikvereine doch steuerlich absetzbar?
Dass Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind, ist weitgehend bekannt. Doch wie steht es um die Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine? Hier ist zu unterscheiden, ob der Verein altruistische Ziele verfolgt und damit keine Vorteile für die Mitglieder selbst bietet oder ob er bestimmte freizeitnahe gemeinnützige Zwecke „mit Eigennutz“ fördert. Im ersten Fall sind neben Spenden auch Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Mitgliederumlagen steuerlich absetzbar.