Steuersparmodell Studentenwohnung: Vorsicht bei Verkauf nach dem 25. Lebensjahr
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Doch hier droht eine Steuerfalle, wenn die Studentenwohnung verkauft werden soll.