Stromsteuer bei Ladepunkten: Neue Regelung für Elektrofahrzeuge ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine vereinfachte Regelung für die Stromsteuer bei Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Kraft. Damit entfallen komplexe Einzelfallprüfungen innerhalb der Ladesäule, und das bidirektionale Laden wird klar geregelt. Ziel ist es, Nutzer von Elektrofahrzeugen von der Stromsteuerpflicht zu entlasten und Bürokratie abzubauen.