Schlagwort: Trennungskinder

Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltssätze ab 2024

Trennungskindern steht ab Januar 2024 deutlich mehr Unterhalt zu. Dementsprechend müssen getrennt lebende Väter oder Mütter für ihre Kinder mehr zahlen. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach der „Düsseldorfer Tabelle„. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf.

Unterhaltsvorschuss wird 2023 erhöht

Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Mindestunterhalt für Kinder erhöht

Geschiedene und getrennt lebende Väter und Mütter sowie Elternteile nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Mindestunterhalt für Trennungskinder – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, … Continue reading Mindestunterhalt für Kinder erhöht »

Trennungskinder: Unterhaltsvorschuss wird erhöht

Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter und Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach … Continue reading Mindestunterhalt für Kinder: Erhöhung der Unterhaltssätze »

Kindesunterhalt: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Väter/Mütter sowie Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes.

Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt

Geschiedene und getrennt lebende Mütter/Väter sowie Mütter/Väter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im Unterhaltsrecht nach … Continue reading Düsseldorfer Tabelle: Unterhalt für Trennungskinder steigt »

Trennungskinder: Erhöhung der Unterhaltssätze

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Väter/Mütter nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Der Kindesunterhalt – genauer: der Mindestunterhalt für Trennungskinder – orientiert sich seit 2016 nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern am „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“ des Kindes. Doch anders als im Steuerrecht, wo die Höhe des Existenzminimums von Kindern für alle Altersstufen gilt, wird im … Continue reading Trennungskinder: Erhöhung der Unterhaltssätze »

Kindesunterhalt: Unterhaltsbetrag sinkt ab Juli 2019

Geschiedene und getrennt lebende Elternteile sowie Eltern nichtehelicher Kinder müssen für ihre Kinder, die beim anderen Elternteil leben, Barunterhalt leisten. Beim Kindesunterhalt ist zwischen dem Mindestunterhalt des Kindes und dem Zahlbetrag des Barunterhaltspflichtigen zu unterscheiden: Der Mindestunterhalt ist der Barunterhaltsbetrag, auf den das minderjährige Kind grundsätzlich Anspruch hat und den der Unterhaltspflichtige grundsätzlich zahlen muss. Dieser ist in der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt.