Trennungskinder: Unterhaltsvorschuss wird erhöht
Kinder, die vom anderen Elternteil getrennt leben und von ihm keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können von Papa Staat einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.