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Feldhilfe: (2021) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Wählen Sie Ja, wenn Sie selbständig sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn bzw. Verlust aus dieser Tätigkeit.

Für jede selbständige Tätigkeit ist eine Bilanz oder eine Anlage EÜR elektronisch zu übermitteln.

Die früher geltende Regelung für Kleinunternehmer, nach der Unternehmen mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro ihren Gewinn formlos ermitteln dürfen, ist seit 2017 entfallen. Auch Kleinunternehmer müssen eine "Anlage EÜR" ausfüllen und elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Nur bei Arbeitnehmern und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, wird es zumeist nicht beanstandet, wenn sie weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Ein Anspruch hierauf besteht allerdings nicht.