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Feldhilfe: (2021) Einkünfte aus Renten - Anlage R -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus Renten - Anlage R -

Wählen Sie Ja, wenn Sie in 2021 eine Rente erhalten haben.

Im Bereich Renteneinkünfte erklären Sie:

  • Renten der Deutschen Rentenversicherung,
  • Renten der landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • Private Renten (u. a. Hinterbliebenenrenten, Berufsunfähigkeitsrente) und
  • Altersvorsorgeverträge (u.a. Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen)

Gegebenenfalls haben beide Ehegatten jeweils eine eigene Anlage R abzugeben.

Pensionen, z.B. Werkspensionen, für die Sie eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, tragen Sie bitte im Bereich "Einkünfte als Arbeitnehmer" ein.