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Feldhilfe: (2023) Höhe der Einnahmen
davon steuerfrei

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Höhe der Einnahmen
davon steuerfrei

Haben Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen als Übungsleiter erhalten, geben Sie die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis 3.000 Euro sind nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei.

Hinweis: Wenn Sie Beträge über 3.000 Euro angeben, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in Ihre Steuererklärung übernommen.