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Feldhilfe: (2023) Art des Kindschaftsverhältnisses
Kindschaftsverhältnis zu <%0100801%>

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Art des Kindschaftsverhältnisses
Kindschaftsverhältnis zu <%0100801%>

Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu Ihrem Ehegatten an.

  • Leibliches Kind / Adoptivkind: Biologisches oder adoptiertes Kind mit rechtlichem Kindschaftsverhältnis.
  • Pflegekind: Kind in Ihrem Haushalt ohne Adoption, aber mit familienähnlichem Verhältnis.
  • Enkelkind / Stiefkind (kein Kindschaftsverhältnis): Enkel- oder Stiefkind ohne rechtliches Kindschaftsverhältnis.