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Feldhilfe: (2023) Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Selbstgenutzte oder unentgeltlich überlassene Fläche

Geben Sie hier die Wohnfläche an, die auf selbstgenutzten Wohnraum entfällt.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.