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Feldhilfe: Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Sie haben Mahlzeiten erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber oder - auf dessen Veranlassung - ein Dritter Sie zum Essen eingeladen hat. Ihnen wurde also eine Mahlzeit gestellt, weswegen die Verpflegungsmehraufwendungen dann entsprechend zu kürzen sind.

Beispiel 1: Sie nehmen auf Wunsch Ihres Arbeitgebers an einem Weiterbildungsseminar teil. In der Tagungspauschale ist bereits ein Mittagessen enthalten.

Beispiel 2: Sie sind auf einer Dienstreise, und in der Hotelrechnung ist das Frühstück enthalten.

Der Verpflegungsmehraufwand ist dann entsprechend zu kürzen. Für die Ermittlung des Kürzungsbetrags gelten folgende Prozentsätze:

  • für ein Frühstück 20 %
  • für ein Mittagessen 40 %
  • für ein Abendessen 40 %

Diese Prozentsätze beziehen sich immer auf den Verpflegungspauschbetrag für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden.

Da der Tagespauschbetrag für Deutschland insgesamt 28 Euro beträgt, ergeben sich hieraus folgende Kürzungsbeträge:

  • für ein Frühstück: 5,60 Euro
  • für ein Mittagessen: 11,20 Euro
  • für ein Abendessen: 11,20 Euro