Tragen Sie den Beginn der energetischen Maßnahme ein.
Als Beginn gilt bei:
genehmigungspflichtigenMaßnahmen: der Tag der Antragstellung.
genehmigungsfreienMaßnahmen mit einzureichenden Bauunterlagen: der Tag der Einreichung der Unterlagen.
Maßnahmen ohne Genehmigungspflicht: der tatsächliche Start der Bauarbeiten vor Ort.
Die Steuerermäßigung wird erst gewährt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und die Rechnung vollständig bezahlt ist (BFH-Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23).
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