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Dieser Text bezieht sich auf die Online Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Altersvorsorge



Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?

Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger. Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag geltend gemacht werden. Seit 2015 ist der Höchstbetrag gekoppelt an den Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Euro-Betrag.

Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu 2.800 Euro geltend machen.

(2021): Welche Beiträge zur Altersvorsorge kann ich als Vorsorgeaufwendungen eintragen?



Welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kann ich angeben?

Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, die ab 1.10.2005 als Deutsche Rentenversicherung Bund und als Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bezeichnet werden, sind als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar.

Ebenfalls als Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen können Sie:

  • Pflichtbeiträge, die Sie als Selbstständige/r zu einer gesetzlichen Rentenversicherung leisten, z.B. als Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pfleger, Hebamme oder wenn Sie in einem häuslichen Gewerbe tätig sind.
  • Wenn Sie auf eigenen Antrag versicherungspflichtig sind.
  • Wenn Sie als Künstler, Journalist oder Autor Beiträge in die Künstlersozialkasse zahlen, können Sie Ihren Eigenanteil an den Beiträgen angeben, nicht jedoch die Zuschüsse der Künstlersozialkasse.
  • Sie können als Selbstständiger auch freiwillige Beiträge leisten, um eine Invaliditätsversicherung aufrecht zu erhalten. Diese Beiträge können Sie angeben.
  • Wenn Sie freiwillig Ihre Ausbildungszeit mit Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung auffüllen, können Sie diese Beiträge angeben.
  • Wenn Sie eine Rentenkürzung ausgleichen, die Sie hätten, wenn Sie Ihre Rente vorzeitig in Anspruch nehmen würden, können Sie die Beiträge angeben.
  • Auch Beiträge zu einer gesetzlichen Rentenversicherung im Ausland sind hier absetzbar.

(2021): Welche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kann ich angeben?



Wie werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus dem Arbeitnehmer- und dem Arbeitgeberanteil. Auch der Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung zählt zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen.

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wobei sie sich nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd auswirken. Dieser Abzugssatz steigt bis zum Jahre 2025 planmäßig um 2 Prozentpunkte jährlich.

Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung trägt zur Hälfte Ihr Arbeitgeber, den Rest zahlen Sie. Von Ihren Altersvorsorgeaufwendungen, die nur teilweise abziehbar sind, müssen Sie also den Arbeitgeberanteil komplett wieder abziehen.

Beispiel

Sie zahlen 5.000 Euro in die Rentenversicherung ein, Ihr Arbeitgeber zahlt den gleichen Teil. Von diesen 10.000 Euro Jahresbeitrag ist Ihr abzugsfähiger Anteil (92 Prozent) 9.200 Euro. Da Sie hiervon jedoch den Arbeitgeberanteil bereits steuerfrei erhalten haben, müssen Sie ihn wieder abziehen, es bleiben 3.800 Euro, die sich tatsächlich steuermindernd auswirken.

 

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

(2021): Wie werden Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?



Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:

  • Alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.

Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn Sie einen Antrag gestellt haben und daraufhin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit wurden, tragen Sie bitte die Beiträge zu einer befreienden Lebensversicherung, für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beiträge, die Sie an die Versicherungsgruppe oder Versorgungsgruppe Ihrer Berufsgruppe zahlen, ein. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Beitragserstattungen müssen Sie vorher abziehen.

Tipp

Freiwillige Beiträge: Hier können Sie auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die Sie freiwillig leisten. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten. Falls Sie als Minijobber von Ihrem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen, tragen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.

Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt.  Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

 

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

(2021): Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?



Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?

Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.

Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

 

(2021): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?



Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

Der Abzugssatz steigt bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozentpunkte.

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

 

(2021): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?



Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.

Wichtig

Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.

(2021): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?



Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 450 Euro pro Monat liegt. Seit 2013 sind Minijobber in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich allerdings davon befreien lassen. Falls Sie von der Befreiung keinen Gebrauch machen, zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich), und der Minijobber muss die Differenz zum normalen Beitragssatz der Rentenversicherung aus eigenen Mitteln zahlen.

Seit 2008 besteht ein Wahlrecht, ob der Minijobber die Arbeitgeberbeiträge und seine Arbeitnehmeranteile als Altersvorsorgebeiträge geltend machen will. Nimmt er sein Wahlrecht wahr, werden sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil den Altersvorsorgebeiträgen hinzugerechnet.

Ein Eintrag war aber zumindest in der Vergangenheit bei gewerblichen Minijobs eher nachteilig. Dies resultierte daher, dass der Arbeitgeberanteil zunächst nur eingeschränkt berücksichtigt wird bzw. wurde und dann zu 100 % wieder abgezogen wird. Da sich die Höhe des prozentualen Abzugs aber so langsam aber sicher der 100-Prozent-Marke nähert, gilt dies nicht mehr ohne Weiteres.

Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Steuererklaerung-Student.de bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.

(2021): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?



Was ist eine Rürup-Rente?

Vorsorgemodelle werden gerne nach ihren Erfindern benannt. Die Riester-Rente trägt den Namen des ehemaligen Arbeitsministers Walter Riester. Die Rürup-Rente ist nach dem Wirtschaftsweisen Hans-Adalbert Rürup benannt. Sie ist der gesetzlichen Rentenversicherung sehr ähnlich, allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Das in den privaten Rürup-Vertrag eingezahlte Geld wird also nicht sofort an die Rentner ausgeschüttet, sondern angespart und verzinst. Die eigentliche Bezeichnung für die Rürup-Rente ist "private Basisrente". Der Ertrag dieser privaten Rentenversicherung ergibt sich aus der Verzinsung der Beiträge durch den Anbieter, bei dem sie abgeschlossen wird.

Hinzu kommt der Vorteil, dass sie vom Staat steuerlich gefördert wird. Das Ziel der Rürup-Rente: Der Versicherte bekommt frühestens mit 60 Jahren lebenslang eine monatliche Rente. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Da sie an das Leben des Einzahlenden gebunden ist, wird diese Form der Versicherung auch Leibrentenversicherung genannt.

Abgeschlossen wird eine Rürup-Rentenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen. Die Versicherten zahlen ihre Beiträge monatlich oder jährlich, auch Einmalzahlungen sind möglich. Sie sind steuerlich ganz besonders begünstigt.

(2021): Was ist eine Rürup-Rente?



Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?

Die Rürup-Police kann sowohl als klassische als auch als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Anspruch ist in beiden Fällen eine monatliche Rentenzahlung, also die Leibrente. Eine klassische Lebensversicherung investiert den Sparanteil gestreut auf dem Kapitalmarkt, hauptsächlich in Rentenpapiere. Aus den Erträgen erhält der Versicherungsnehmer eine Gewinnbeteiligung. Der Garantiezins liegt bei Vertragsabschluss in den Jahren 2012 bis 2014 bei 1,75 Prozent, bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2015 bei nur noch 1,25 Prozent, zum 1.1.2017 ist der Garantiezins auf 0,9 Prozent gesunken und soll ab 1.1.2022 nur noch bei 0,25 Prozent liegen.

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen wird der Sparbetrag in Investmentfonds angelegt. Eine Garantieverzinsung wie bei der klassischen Police gibt es deshalb nicht. Das Risiko ist also etwas höher. Allerdings ist hier auch eine überdurchschnittliche Verzinsung möglich. Die Rürup-Rente ist auch im Fall der Arbeitslosigkeit krisensicher. Da vor Rentenbeginn kein Geld ausgezahlt werden darf, gilt das Angesparte nach dem Sozialgesetzbuch nicht als verwertbares Vermögen und kann in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden.

Die laufenden Beiträge und das angesparte Kapital werden auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. In der Rentenphase sind die Auszahlungen - wie alle anderen auch - dann natürlich pfändbar, zumindest oberhalb des pfändungsfreien Teils. Bis dahin stehen Zeiten, in denen länger keine Beiträge eingezahlt werden, einer steuerlichen Förderung nicht entgegen. Allerdings muss auch der Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen eine Beitragspause zulassen.

(2021): Welche Formen der Rürup-Rente sind möglich?



Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Grundsätzlich eignet sich eine Rürup-Rente für alle, die steuerlich gefördert fürs Alter vorsorgen wollen. Besonders interessant ist sie allerdings für diejenigen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind und die eine Riester- oder Betriebsrente nicht nutzen können: Also Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Auch für Besserverdienende ist die Rürup-Förderung interessant.

Bei dieser Art der privaten Altersvorsorge bekommen die Versicherten jedoch keine Förderung durch Zulagen wie bei der Riester-Rente. Die staatliche Förderung besteht aus den Steuervorteilen, denn die Rürup-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die steuerliche Förderung der Beiträge ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Rürup-Vertrag auch wirklich der Altersvorsorge dient. Deshalb darf die monatliche Rente zum Beispiel erst ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden. Bei Vertragsabschluss ab dem 1.1.2012 darf der Versicherungsvertrag die Zahlung der Leibrente erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres vorsehen. Weiterhin können die erworbenen Ansprüche nicht beliehen oder verkauft werden. Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente auf die gezahlten Beiträge wie bei anderen Rentenversicherungen auch. Wie Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse oder an berufsständische Versorgungseinrichtungen kann man sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

(2021): Für wen eignet sich die Rürup-Rente?



Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?

Die steuerliche Förderung bezieht sich bei der privaten Basisrente (Rürup-Rente) auf die gezahlten Beiträge, allerdings gelten Höchstbeträge.

Alleinstehende dürfen die Beiträge bei den Sonderausgaben - ggf. zusammen mit Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur berufsständischen Versorgungseinrichtung - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen, wobei sie sich dann nur mit einem bestimmten Abzugssatz steuermindernd auswirken.

Man muss aber wissen: Bis zum Jahr 2025 gilt eine Übergangsphase, erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt die volle Förderung durch das Absetzen der kompletten Beiträge.

Warum ist das so? Durch das Alterseinkünftegesetz von 2005 werden die Renten Schritt für Schritt höher besteuert. Als Ausgleich steigen die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre Ausgaben für eine private Altersvorsorge von der Steuer abzusetzen.

Der Abzugssatz  Prozent steigt in den nächsten Jahren jeweils um zwei Prozentpunkte, bis 100 Prozent erreicht sind. So werden die Beiträge in den kommenden Jahren nach und nach stärker gefördert bis hin zur steuerlichen Freistellung ab 2025.

Im Jahre 2021 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 25.787 Euro bei Ledigen und 51.574 Euro bei Verheirateten. Aber diese Beiträge wirken sich nur mit 92 % steuermindernd aus, also mit höchstens 23.724 Euro bzw. 47.448 Euro.

Im Gegenzug steigt die Besteuerung der ausgezahlten Renten bis 2040: Im Steuerjahr 2010 werden 60 Prozent der Rente aus der gesetzlichen und privaten Versicherung besteuert, der Rest der Rente ist noch steuerfrei. Bis 2020 steigt die Besteuerung jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um einen Prozentpunkt. Dann werden sowohl die gesetzliche Rente als auch die Rürup-Rente so wie jede private Vorsorge voll besteuert.

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Hinweis: Der Bundesfinanzhof hält die gesetzlichen Übergangsregelungen im Zusammenhang mit der Rentenbesteuerung und dem Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen für verfassungskonform (BFH-Urteile vom 19.5.2021, X R 33/19 und X R 20/21). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass dies nicht für künftige Rentnerjahrgänge gilt. Hier könnte eine Doppelbesteuerung drohen.

Das Bundesfinanzministerium hat daraufhin angekündigt, die für 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Einzahlungen in die Rentenkasse während der Erwerbsphase vorzuziehen (Stand: 3.6.2021, Quelle: BMF online). Von daher ist es denkbar, dass sich die obigen Beträge in Kürze noch etwas ändern werden, das heißt, dass der prozentual begrenze Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen erhöht wird. Die weitere Entwicklung muss hier sorgfältig beobachtet werden.

(2021): Wie kann ich die Beiträge zu einer Rürup-Rente in der Steuererklärung geltend machen?



Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?

Viele Versicherungsunternehmen bieten zu einer Rürup-Rentenversicherung auch Zusatzprodukte an. So kann eine Police beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeits- oder einer Hinterbliebenenversicherung kombiniert werden. Verbraucherschützer und der Bund der Versicherten raten grundsätzlich von einer solchen Vermengung ab. Zwar kommt man so bei der Steuer besser weg als mit Einzelversicherungen, aber oft seien die Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Kombination höher als bei einzelnen Produkten.

Auch eine Hinterbliebenenversicherung als Zusatz ist denkbar. So kann man seine Angehörigen im Todesfall absichern. Denn aus der Rürup-Rente bekommen diese nach dem Tod des Versicherten nichts. Eine Rentengarantiezeit, bei der auch nach dem eigenen Tod über einen vereinbarten Zeitraum Geld an die Angehörigen gezahlt wird, gibt es bei Rürup nicht. Bei einer Scheidung verfallen jedoch die Ansprüche aus der Hinterbliebenenversicherung.

Steuerliche Anforderungen

Diese Zusatzverträge kollidieren nicht mit den steuerlichen Anforderungen an eine Rürup-Police und werden deshalb mit gefördert. Der Anteil für Zusatzprodukte am gesamten Beitrag darf aber nicht höher sein als der Anteil zur Altersvorsorge selbst. Es werden auch Zusatzversicherungen angeboten, die eine Rückerstattung der Beiträge garantieren, wenn der Versicherte vor Rentenantritt stirbt. Sie sind von der steuerlichen Förderung jedoch ausgenommen.

(2021): Lohnt sich Rürup in Kombination mit Zusatzversicherungen?

Feldhilfen

Sonstige Pflichtversicherungen

Wählen Sie Ja, wenn Sie

  • Beiträge an landwirtschaftliche Alterskassen oder
  • Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtungen oder
  • freiwillige Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung oder
  • Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen eines Minijobs

entrichtet haben.

Als Landwirt leisten Sie Beiträge für landwirtschaftliche Alterskassen für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder.

Für folgende Berufsgruppen existieren vergleichbare berufsständische Versorgungseinrichtungen:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Mitglieder des Landtags
  • Notare
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte
Basis-Rente (Rürup-Rente)

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge in eine staatlich geförderte private Rentenversicherung entrichtet haben.

Die Basis-Rente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge.

Die Beiträge zum Aufbau einer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehbar:

  • Der Versicherungsvertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.
  • Die Rente darf bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, und bei Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnen.
  • Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG).
Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Schulunfähigkeitsversicherung.

Solche Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Wichtig: Geben Sie die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Steuererklaerung-Student.de prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstbetrag bereits erreicht haben oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen können.

Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht

Wählen Sie Ja, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben, die vor 2005 abgeschlossen wurde.

Hier können Sie auch Beiträge zu einer Versorgungs- oder Pensionskasse angeben, wenn die geleisteten Beiträge steuerpflichtig waren.

Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.

Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Student.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Student.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 22 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.

Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Student.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Student.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung

Geben Sie den Arbeitgeber-Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung an, den Ihr Arbeitgeber für einen Minijob bezahlt hat und welcher nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen ist.

Summe der Beiträge

Geben Sie die Beiträge an, die Sie in eine Rürup-Rentenversicherung geleistet haben. Die bezahlten Beiträge werden von Ihrer Versicherung bescheinigt.

Wichtig: Beiträge für eine Riester-Rente tragen Sie im Bereich "Riester-Rentenversicherung" ein.

Erstattete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die erstatteten Beiträge und/oder steuerfreien Zuschüsse zu den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. auch ausgezahlte Gewinnanteile) tragen Sie hier ein.

Summe der Altersvorsorgebeiträge

Summe der geleisteten Altersvorsorgebeiträge

Landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Geben Sie hier Versicherungsbeiträge an, die Sie geleistet

  • an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • an landwirtschaftliche Alterskassen haben.

Für folgende Berufsgruppen existieren vergleichbare berufsständische Versorgungseinrichtungen:

  • Ärzte
  • Apotheker
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Mitglieder des Landtags
  • Notare
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Bitte beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.

Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung

Tragen Sie hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund

  • einer freiwilligen Versicherung,
  • einer Höherversicherung oder
  • einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B.für
    • selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
    • selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).

Geben Sie nur Beiträge an, die Sie selbst getragen haben.

Beachten Sie: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.