Feldhilfe:
(2014)
Staat, aus dem die Einkünfte stammen
Wählen Sie hier bitte den Staat, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen.
Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.