Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Student.de FAQs

 


Riester-Renten-Rechner

 



Welche Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, einen Riester-Vertrag abzuschließen: Das Angebot reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung und fondsgebundener Rentenversicherung. Seit 2008 gibt es auch die Möglichkeit, mit Wohn-Riester für das Alter vorzusorgen.

Welches Produkt für Sie als Sparer besonders geeignet ist, hängt vor allem von Ihrem Alter und Ihrer aktuellen Lebenssituation ab. Je früher Sie anfangen, desto risikoreicher darf die Anlage sein. Schließlich ist noch viel Zeit bis zur Rente um mögliche Aktienverluste wieder auszugleichen. Mit zunehmendem Alter sollte die Umschichtung in sichere Vorsorgeprodukte erfolgen.

Am sichersten liegt das Geld in einem Banksparplan. Sparpläne glänzen zwar nicht mit großen Renditechancen, sind aber risikolos und flexibel. Mit großer Sicherheit können Fondssparpläne zwar nicht punkten, dafür aber mit besseren Renditechancen. Wie gut diese sind, hängt vor allem davon ab, in welche Investmentfonds die Fondsgesellschaft das Geld der Sparer anlegt.

Der Klassiker unter den Vorsorgeprodukten ist die Rentenversicherung. Von den eingezahlten Beiträgen wird ein Teil für den Versicherungsschutz und die Verwaltungskosten abgezweigt. Der Rest wird in Anleihen oder Immobilien angelegt. Rentenversicherungen bieten zwar hohe Sicherheit, sind aber relativ unflexibel, gerade zu Beginn der Laufzeit.

Für Anleger, denen Fondssparpläne zu riskant und normale Rentenversicherungen zu renditearm sind, können die Fondspolicen eine mögliche Alternative sein. Sie funktionieren ähnlich wie klassische Rentenversicherungen, allerdings wird ein Teil des Sparvolumens in Fonds angelegt.

Wer sich mit einem Eigenheim das Rentner-Dasein absichern will, sollte sich über die Möglichkeit des Wohn-Riester informieren. Bei dieser Riester Variante werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie.

Welche Arten der staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es?



Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?

Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner.

Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, erhält dann jedoch auch keine staatliche Förderung.

Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riester-Förderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.

Beispiel: Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahre 2013. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2014 mindestens 1.600 Euro in den Riester-Vertrag fließen.

Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner. Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind (geboren vor 2008) bzw. 300 Euro pro Kind (geboren ab 2008). Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, sodass die Familie selbst nur 922 Euro im Jahre 2014 aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.

Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?



Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?

Zunächst einmal sollten Sie sich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten informieren. Was passt am besten zur persönlichen Risikobereitschaft? Wenn man weiß, in welche Form der Riester-Vorsorge man investieren will, sollte man sich über ein gutes Produkt informieren.

Geeignet sind nur Produkte, die ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung haben. Das Zertifikat ist jedoch keine Aussage über die Qualität oder die Rendite eines Angebots. Es sagt für den Sparer nur aus, dass das entsprechende Produkt über Riester gefördert wird. Hierzu kann man sowohl verschiedene Tests in Zeitschriften oder im Internet zu Rate ziehen als auch einen Berater konsultieren. Ebenso sollte man sich bei einer Versicherung oder Bank die mögliche Rendite unverbindlich errechnen lassen und sich natürlich genau nach den anfallenden Kosten (z.B. Abschlussgebühr) erkundigen.

Ist die Entscheidung gefallen, sollte man einen Termin bei der Bank oder Versicherung machen und sich dort in Ruhe die Unterlagen durchsehen und auf jeden Fall alle Unklarheiten durch gezieltes Nachfragen beseitigen. Wo Sie einen Vertrag auf eine Riester-Rente abschließen, richtet sich natürlich nach der Art der Anlage. Ist die Entscheidung gefallen, ob Sie eine klassische Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließen möchten, gehen Sie entweder zu einer Versicherung, bzw. deren Vermittler oder zu einer Bank.

Möchten Sie in Wohn-Riester investieren, wenden Sie sich an eine Bausparkasse. Allerdings wird der Banksparplan als Riester-Variante bisher nur von wenigen Banken angeboten.

Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?



Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?

Nein. Sie können nicht für jede private Altersvorsorge eine Riester-Förderung erhalten. Gefördert werden nur Altersvorsorge-Verträge, die das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert hat. Für die Zertifizierung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Rentenbeginn: Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Geburtstag beziehungsweise mit der gesetzlichen Rente beginnen.
  • Auszahlung: Die Auszahlung muss als gleichbleibende oder steigende Rente erfolgen, bei Neuverträgen ist auch ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent möglich. Ab 85 Jahren muss eine lebenslange Rentengarantie bestehen.
  • Beitragsgarantie: Zu Beginn der Rentenphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verfügung stehen.
  • Verteilung der Kosten: Bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, müssen die Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre gleichmäßig verteilt sein. Bei älteren Verträgen gilt ein Limit von zehn Jahren.
  • Keine Übertragbarkeit: Ein Riester-Vertrag kann weder abgetreten noch auf andere übertragen werden.
  • Sicherheit: Das angesparte Kapital darf weder gepfändet noch beliehen werden.
  • Transparenz: Anbieter müssen die Sparer jährlich über die einbehaltenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren. Auch bei einem Vertragswechsel müssen die damit verbundenen Kosten offengelegt werden.
  • Unisex-Tarife: Frauen und Männer zahlen bei neu abgeschlossenen Verträgen den gleichen Beitrag.

Diese Zertifizierungskriterien geben lediglich an, welche Altersvorsorge-Verträge gefördert werden können. Eine Zertifizierung ist jedoch kein Gütesiegel für die Qualität eines Riester-Vertrages.

Kann ich für jede private Altersvorsorge die Riester-Zulage erhalten?



Wer bekommt den Berufseinsteiger-Bonus?

Für junge Sparer lohnt sich ein Riester-Vertrag besonders. Wenn der Ruhestand auch noch weit entfernt ist, bringt die Vorsorge fürs Alter schon einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus. Anleger bis 25 Jahre bekommen seit 2008 immerhin 200 Euro. Hierfür müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Der Berufseinsteiger-Bonus wird automatisch über den Antrag auf Grundzulage mit beantragt. Den Rest erledigt der Anbieter Ihres Riester-Vertrags.

Beispiel: Im ersten Jahr bekommen Sie als junger Sparer eine staatliche Zulage von insgesamt 354 Euro (Berufseinsteiger-Bonus und Grundzulage). Um diesen Betrag wird Ihre eigene Mindestsparleistung automatisch reduziert.

Wer bekommt den Berufseinsteiger-Bonus?



Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?

Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind ab 2018 immerhin 175 Euro (bis 2017: 154 Euro). Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 Euro für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren sind.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Die Eheleute können aber beantragen, dass die Kinderzulage dem Vater zugeordnet werden soll. Ein solcher Übertragungsantrag bleibt so lange gültig, bis er widerrufen wird. Übrigens: Der Antrag ist für jedes einzelne Kind möglich, sodass beispielsweise ein Kind dem Vater und ein Kind der Mutter zugeordnet werden kann.

Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2010 und 2007 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von bis zu 835 Euro (175 Euro für den Ehemann, 175 Euro für die Ehefrau, 300 Euro für das jüngere und 185 Euro für das ältere Kind) im Jahr 2018.

Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Jahres Brutto-Einkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen, um die vollen Zulagen zu erhalten.

Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Den Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Begünstigt sind nicht Ihre Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer Ihr Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage.

Auch wenn Sie gar keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht möglich, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen.

Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?



Ab 2018: Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht

Beiträge zu Riester-Verträgen werden staatlich gefördert - und zwar durch die Altersvorsorgezulage und ggf. zusätzlich durch eine Steuerersparnis infolge Sonderausgabenabzugs (sog. Riester-Förderung). Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn mindestens 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro abzüglich Zulagenanspruch, in einen Riester-Vertrag eingezahlt wurden.

Aktuell wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 ab 2018 die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht, die Kinderzulage bleibt unverändert (§ 84 Satz 1 EStG).

Achtung

Die erhöhte Zulage gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riester-Verträge, sondern auch für schon bestehende Verträge. Die Erhöhung auf 175 Euro schafft insbesondere für Geringverdiener einen größeren Anreiz, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.

Die Altersvorsorgezulage besteht aus folgenden Komponenten:

  • Grundzulage: ab 2018 175 Euro, bis 2017 154 Euro, 
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind ab Geburtsjahr 2008 und 185 Euro pro Kind bis Geburtsjahr 2007.
  • Berufseinsteigerbonus für Jugendliche unter 25 Jahren: zusätzlich und einmalig 200 Euro.

Ab 2018: Riester-Zulage für Neu- und Altverträge erhöht



Müssen die Rentenzahlungen später versteuert werden?

Ja. Da der Aufbau der Riester-Rente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommensteuer. Die Renten sind dann also nicht bloß mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.

Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern. Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die Rente mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.

Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer. Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Anlagen. Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungsteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.

Wohnriester: Komplizierte Versteuerung. Bei Wohnriester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz. Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr. Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat. Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.

Müssen die Rentenzahlungen später versteuert werden?



Förderung auch für Minijobber

Eine zusätzliche Altersvorsorge ist gerade für Minijobber wichtig. Doch den wenigsten Geringverdienern ist bewusst, dass auch Minijobber mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro die Riester-Förderung in Anspruch nehmen können.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  1. Minijobber müssen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein: Dies ist bei Minijobs seit 2013 automatisch der Fall.
  2. Außerdem müssen sie einen Eigenanteil zur Rentenversicherung zahlen. Da der Arbeitgeber bei gewerblichen Minijobbern pauschal 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt, müssen die Minijobber lediglich die Differenz von 3,7 Prozent zum vollen Rentenversicherungsbeitrag von 18,7 Prozent zahlen. Bei 450 Euro sind das 16,65 Euro monatlich. Bei Minijobs in Privathaushalten beträgt die Pauschalabgabe des Arbeitgebers fünf Prozent. Minijobber müssten in diesem Fall bei 450 Euro Verdienst pro Monat also eine Differenz von 13,7 Prozentpunkten oder 61,65 Euro pro Monat zahlen.
  3. Minijobber müssen außerdem einen Mindesteigenbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen, um die Zulagen in voller Höhe zu bekommen. Erforderlich sind 4 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulage, mindestens jedoch 60 Euro im Jahr. Bei einem Verdienst von monatlich 450 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag also 62 Euro pro Jahr.

Insgesamt besteht die Förderung aus einer Grundzulage von 154 Euro und einer Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.

Weitere Vorteile: Mit den Zuzahlungen in die gesetzliche Rente steigen nicht nur die Rentenansprüche. Minijobber können sogar Leistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen. Außerdem sind die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Quelle: Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“ vom BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.,

Förderung auch für Minijobber