Feldhilfe:
(2014)
Spenden an politische Parteien
Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Beiträgen an politische Parteien zu machen.
Die Zuwendungen an Parteien können bis zur Höhe von 1.650 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartner: 3.300 Euro) zu 50% (maximal also 825 Euro bzw. 1.650 Euro) direkt von der zu zahlenden Einkommensteuerd abgezogen werden.
Der darüber hinausgehende Betrag ist bis max. 1.650 Euro (3.300 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig.