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Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bankverbindung

Was bedeuten IBAN und BIC und wo finde ich die Angaben?

IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" und steht für das Wort Bankkontonummer. Dabei handelt es sich um eine weltweit gültige Nummer für ein Girokonto. Dabei ersetzt die IBAN bisher nur im internationalen Zahlungsverkehr die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl. Mittlerweile ist die IBAN bei grenzüberschreitendem Zahlungsverkehr innerhalb der EU und EFTA-Staaten Standard.

Die Abkürzung BIC steht für "Bank Identifier Code". Mit Hilfe des BIC ist es möglich, zusätzlich zur IBAN, die Kontodaten einem Kreditinstitut zuzuordnen. Der BIC beinhaltet den Namen der Empfängerbank, das Länderkennzeichen und eine Filialkennung. Mit Hilfe des BIC können Kreditinstitute weltweit eindeutig identifiziert werden.

Beide Nummern finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.

(2021): Was bedeuten IBAN und BIC und wo finde ich die Angaben?

Feldhilfen

Kontoinhaber

Geben Sie hier den Kontoinhaber der angegebenen Bankverbindung an.

Wenn die Steuererstattung an eine andere Person ausgezahlt werden soll, benötigt das Finanzamt zusätzlich eine Abtretungserklärung (Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO).

Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn Sie über kein entsprechendes Konto verfügen, machen Sie auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Hinweis 2: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung, wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.

Kontonummer oder IBAN

Bitte geben Sie hier die IBAN (International Bank Account Number) Ihrer aktuellen Bankverbindung an.

Steuererstattungen erhalten Sie vom Finanzamt immer auf das hier angegebene Konto überwiesen. Ändert sich vor Überweisung des Erstattungsbetrags Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies dem Finanzamt umgehend mit.

Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn Sie über kein entsprechendes Konto verfügen, machen Sie auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Hinweis 2: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung, wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.

BLZ oder BIC

Bitte geben Sie hier die BIC (Bank Identifier Code) Ihrer aktuellen Bankverbindung an.

Steuererstattungen erhalten Sie vom Finanzamt immer auf das hier angegebene Konto überwiesen. Ändert sich vor Überweisung des Erstattungsbetrags Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies dem Finanzamt umgehend mit.

Hinweis 1: Bei der Bankverbindung ist die Angabe einer europäischen IBAN erforderlich. Bei Angabe einer IBAN aus der Schweiz, San Marino oder Monaco muss zudem die Angabe des BIC erfolgen. Die Angabe einer IBAN/BIC außerhalb des Europäischen Zahlungsraumes (SEPA) ist von der Finanzverwaltung derzeit nicht vorgesehen. Wenn Sie über kein entsprechendes Konto verfügen, machen Sie auf dieser Seite keine Angaben zur Kontoverbindung und setzen sich bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung.

Hinweis 2: Wollen Sie keine Bankverbindung angeben, können Sie die Felder einfach frei lassen. Grundsätzlich werden Erstattungen vom Finanzamt allerdings unbar ausgezahlt. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht an, wird das Finanzamt Ihre Bankverbindung erfragen, und es dauert länger, bis Sie Ihre Erstattung auf dem Konto haben. Haben Sie keine Bankverbindung, wird Ihnen das Finanzamt einen Verrechnungsscheck an die angegebene Adresse senden.

Name des Kontoinhabers

Geben Sie hier den Vor- und Nachnamen des Kontoinhabers an.