Wann wurde ein Bescheid vorläufig erlassen?
Prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde.
In der Regel finden Sie die einzelnen Vorläufigkeitsvermerke mitten im Hinweistext. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk kann das Finanzamt bestimmen, dass ein bestimmter Teil des Steuerbescheides noch geändert werden kann.
In den meisten Fällen bezieht sich die Vorläufigkeit auf eine unklare Rechtslage, die noch gerichtlich geklärt werden muss. Wird irgendwann ein Urteil zu dieser Problematik gefällt, kann der Bescheid nachträglich geändert werden.
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