Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Für das Steuerjahr 2024 gelten folgende Abgabefristen:
- Selbst erstellte Steuererklärung: Die Abgabefrist für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, endet am 31. Juli 2025. Eine Verlängerung gibt es für 2024 nicht.
- Steuererklärung über Steuerberater: Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist um zwei Monate, sodass die Abgabe bis 30. April 2026 erfolgen muss.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Vorweganforderung durch das Finanzamt
Das Finanzamt kann Ihre Steuererklärung in bestimmten Fällen auch vor den genannten Terminen einfordern. Achten Sie daher darauf, eventuelle Fristsetzungen durch das Finanzamt zu beachten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Diese werden bei Fristversäumnis automatisch erhoben.
Fristverlängerung beantragen
Sollten Sie absehen, dass Sie die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen können, ist es ratsam, frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies sollte möglichst vor dem 31. Juli 2025 geschehen. Das Finanzamt ist jedoch nicht verpflichtet, Ihrem Antrag zuzustimmen. Begründen Sie die Verlängerung mit nachvollziehbaren Gründen wie Krankheit, Dienstreise oder fehlenden Unterlagen.
Mahnung und Versäumniszuschlag
Reichen Sie Ihre Steuererklärung nicht fristgerecht ein und hören nichts vom Finanzamt, erhalten Sie in der Regel eine Mahnung mit einer neuen Frist. Verpassen Sie auch diesen Termin, drohen Zwangsgelder und hohe Versäumniszuschläge.
Freiwillige Abgabe
Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben und nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben Sie deutlich mehr Zeit. Sie können Ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 bis zum 31. Dezember 2028 einreichen. Es ist jedoch ratsam, die Steuererklärung frühzeitig abzugeben, um auf eventuelle Rückzahlungen nicht zu lange warten zu müssen.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?