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Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?

Beiträge für freiwillige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit können geltend gemacht werden.

Wer eine freiwillige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Beiträge hierzu als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, soweit der Höchstbetrag für "andere Versicherungen" in Höhe von 1.900 Euro bei Arbeitnehmern und Rentnern und 2.800 Euro bei Selbständigen noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.

Welche Beiträge zur Arbeitslosigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich angeben?



Lohnt sich eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung?

Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 hat sich auch einiges in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geändert. Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall der Fälle praktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Denn es wird nicht mehr wie vorher zwischen gesetzlicher Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.

Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten könnte - egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden kann.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Rentenversicherten, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können. Jüngere Arbeitnehmer können eine Erwerbsminderungsrente nur dann beziehen, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können. Ist allerdings nachweislich keine Teilzeitstelle zu finden, könnten auch diejenigen eine volle - arbeitsmarktbedingte - Erwerbsminderungsrente bekommen, denen von ihrem täglichen Leistungsvermögen her eigentlich nur die halbe Erwerbsminderungsrente zusteht.

Zusätzlich muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten. Während der ersten neun Jahre einer Berufsunfähigkeit gelten die Ansprüche nur befristet. Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist.

Alle Arbeitnehmer, die noch mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können - und davon ist in vielen Fällen auszugehen - erhalten aus der Rentenkasse keinen einzigen Cent.

Berufsunfähigkeit privat versichern
Um bei einer Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, kommt man um eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung fast nicht herum. Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge.

Hinzu kommt, dass die Beitrittsbarrieren mit dem Alter höher werden. Versicherungen verlangen dann oft Gesundheitsprüfungen oder sie verweigern den Abschluss von vornherein. Viele Versicherungsgesellschaften bieten den Schutz bei Berufsunfähigkeit als eigenständige Police an. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich, vergleichen Sie die Angebote also genau.

Doch der eigenständige Vertrag ist nicht unbedingt der günstigste. Wer Angehörige zu versorgen hat, entscheidet sich am besten für eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz. Dieser kombinierte Vertrag ist meist nur unwesentlich teurer, häufig sogar günstiger als die eigenständige Police. Neben der Berufsunfähigkeitsrente ist mit dem Doppelpack auch die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall gesichert.

Auch für Auszubildende und Studenten, die erst später eine Familie gründen werden, ist diese Variante empfehlenswert, selbst wenn die Risikolebensversicherung im Moment noch nicht benötigt wird. Weniger empfehlenswert ist hingegen die Kapitallebensversicherung mit BU-Zusatz. Diese vereint die Leistungen der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung mit einem Sparplan. Bei Invalidität übernimmt die Versicherung die Sparbeiträge, die Altersvorsorge ist also auch bei Berufsunfähigkeit gesichert.

Aber: Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind sehr hoch. Zwar kann man die Zahlungen bei Bedarf eine Zeit lang ruhen lassen, doch währenddessen verliert man auch den Berufsunfähigkeitsschutz. Entscheiden Sie sich also lieber für die Risikolebensversicherung mit BU-Zusatz und ein getrenntes Programm zur Altersvorsorge.

Lohnt sich eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung?



Wie kann ich mich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Selbstständige mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden haben die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Diese Versicherung wird als "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" bezeichnet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Gründung oder Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Alternativ wird auch der Bezug von Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) akzeptiert, unabhängig von der Dauer.

Wichtige Frist:

Die freiwillige Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.

Beitragshöhe

Der monatliche Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich nach der Bezugsgröße der Sozialversicherung:

  • Bezugsgröße West (2024): 3.535 Euro/Monat
  • Bezugsgröße Ost (2024): 3.465 Euro/Monat
Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Wenn die Selbstständigkeit scheitert, erhält der Versicherte Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird in der Regel anhand des früheren Bruttogehalts als Arbeitnehmer berechnet, sofern Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage versicherungspflichtig beschäftigt waren.

Falls diese 150 Tage nicht nachgewiesen werden können, wird das Arbeitslosengeld anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts ermittelt. Dieses richtet sich nach der beruflichen Qualifikation und wird von der Arbeitsagentur festgelegt.

Versicherung für Pflegepersonen

Seit 2017 gibt es eine Pflichtversicherung für Pflegepersonen (§ 26 Abs. 2b SGB III):

  • Pflichtversichert sind Personen, die ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, um Angehörige mit Pflegegrad 2 bis 5 zu pflegen (mindestens 10 Stunden wöchentlich auf zwei Tage verteilt).
  • Voraussetzung: Die Pflegeperson muss vor der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen oder arbeitslos gemeldet gewesen sein.
  • Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt die Pflegekasse.

Als beitragspflichtiges Einkommen für Pflegepersonen gilt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. 2024 beträgt diese:

  • Alte Bundesländer: 3.535 Euro
  • Neue Bundesländer: 3.465 Euro
Versicherung in der Elternzeit

Eltern, die nach dem dritten Lebensjahr ihres Kindes eine Elternzeit gemäß § 15 BEEG in Anspruch nehmen, können sich seit dem 1.8.2016 ebenfalls freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern (§ 28a Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

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