Aktuell wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)" vom 17.8.2017 ab 2018 die Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro erhöht, die Kinderzulage bleibt unverändert (§ 84 Satz 1 EStG).
Die erhöhte Zulage gibt es nicht nur für neu abgeschlossene Riester-Verträge, sondern auch für schon bestehende Verträge. Die Erhöhung auf 175 Euro schafft insbesondere für Geringverdiener einen größeren Anreiz, etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.