Feldhilfe:
(2014)
Arbeitslohn ohne Steuerabzug
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben, der nicht in der Anlage N-AUS erfasst wurde.
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören z. B.
- von Dritten gezahlter Arbeitslohn,
- Verdienstausfallentschädigungen,
- nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen
- der steuerpflichtige Teile der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern).