Feldhilfe:
(2014)
Betrag
Geben Sie an, in welcher Höhe Aufwendungen für Ihren Umzug entstanden sind.
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
- Umzugskostenpauschale - Umzug bis 28.02.2014: 695 Euro bzw. 1.390 Euro Verheiratete
- Umzugskostenpauschale - Umzug ab 01.03.2014: 715 Euro bzw. 1.426Euro Verheiratete
- Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug bis 28.02.2014: 306 Euro pro Person
- Erhöhungsbetrag für weitere Haushaltsmitglieder - Umzug ab 01.03.2014: 315 Euro pro Person
- Kosten für eine Umzugsfirma
- Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhüllen
- Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
- Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
- Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
- Gebühren für Halteverbotsschilder
- Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
- Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
- Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
Kosten für umzugsbedingten zusätzlichen Unterricht der Kinder (max. 1.805 Euro)
- Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen
- Aufwendungen für das Abnehmen/ Ändern/ Anbringen von Gardinen, Rollos, Vorhängen
- Aufwendungen für den Abbau/ Anbau von Einrichtungsgegenständen wie Herd, Lampen, Antenne etc.
- Aufwendungen für einen neuen Telefonanschluss
- Gebühren für das Ändern von Dokumenten (Ausweis)
- Gebühren für das Ummelden des PKW