Feldhilfe:
(2014)
17. Steuerfreie Erstattungen für Fahrtkosten
Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 17 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte"