Feldhilfe:
(2014)
Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen
Geben Sie hier das Kindschaftsverhältnis zu einer weiteren Person an.
Ist der andere Elternteil verstorben, wählen Sie bitte "durch Tod erloschen" aus.
Ein Kindschaftsverhältnis im Einkommenssteuerrecht liegt nur dann vor, wenn es sich um ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder um ein Pflegekind handelt.